Sexualstrafrecht - Anforderungen

Besondere Anforderungen an die Verteidigung im übrigen:

Fachlich muss die Verteidigung gerade hier aufgrund der erhöhten Fehlbelastungsquote über besondere Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Aussagepsychologie sowie der Beurteilung von Glaubwürdigkeit und Zeugenbefragung verfügen.
Revisionssicheres Verhandeln, Akten- und Tatortkenntnis, Verhandlungsstrategien und Verfahrenskompetenz sind selbstverständlich.

Weiterhin ist hier interdisziplinäres Arbeiten sowie das Verfügen über entsprechende Kontakte zu Sachverständigen vor dem Hintergrund der Einholung von Glaubwürdigkeitsgutachten über die Belastungsaussage vonnöten.

Weiterhin erfordert eine erfolgreiche Verteidigung auf diesem Gebiet Sicherheit in der Auswahl und der Kontrolle des psychologischen)Sachverständigen sowie in Analyse und Kritik von aussagepsychologischen und psychiatrischen Gutachten;
erfahrenen Umgang mit aussagepsychologischen Gutachten sowie psychiatrischen Gutachten zur Aussagetüchtigkeit sowie zur De- und Exkulpation gem. § 20, 21 StGB.
Erfolgversprechend ist ferner die Fähigkeit, die Gutachterfähigkeit als solche prüfen und kontrollieren zu können; dies in der Regel mittels methodenkritischer Stellungnahme oder erfolgreich formulierten Beweisantrags zur Einholung eines zweiten Gutachtens.

Persönlich benötigt einer erfolgreiche Verteidigung hier besonders erhöhten Kampfgeist; weiterhin Rückgrat gegenüber Anfeindungen; gleichzeitig Einfühlungsvermögen sowie die persönliche Unabhängigkeit von den Gerichten.

 
 

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