| Sexualstrafrecht - Besonderheiten |
|
Ist die Rolle als Beschuldigter oder sogar Angeklagter eines Strafverfahrens bereits sehr unangenehm und löst sie leider häufig gesellschaftliche wie soziale Folgen aus, so gilt dies bei Vorwürfen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts umso mehr. Vorverurteilungen sind hier die Regel; die Situation peinlich und sehr emotionsbelastet. Naturgemäß muss hier das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant muss noch stimmiger sein. Hinzu kommt, dass die Ermittlungsbehörden, insbesondere die Polizei, hier zumeist noch unsanfter mit dem Beschuldigten umgehen als in den anderen Bereichen des Strafrechts. Die Position des Beschuldigten ist auch deshalb häufig ungünstiger als in allen anderen Strafverfahren, da hier zumeist Situationen geschildert und vorgeworfen werden, in denen Entlastungszeugen naturgemäß nicht vorhanden sind. Vielmehr handelt es sich um Situationen, die lange zurückliegen, so dass auch im übrigen keine Beweismittel mehr existieren. Mithin stehen sich die Aussage von Beschuldigtem und Opfer gegenüber; die Falschbelastungsquote ist hier leider besonders hoch. Gerade hier sind Vorwürfe schnell erhoben, und in ihrer Belastung sehr schwerwiegend. Weiterhin lässt sich eine Voreingenommenheit der Gerichte verzeichnen, denn das Opfer erregt häufig Mitleid, so dass man dazu neigt, die Verteidigungsrechte des Beschuldigten zu beschneiden. Mithin ist die Vorverurteilung entgegen der Unschuldsvermutung traurige Realität – und für uns: Aufforderung zum Kampf. Besondere prozessuale Besonderheiten In prozessualer Hinsicht erfordert die Verteidigung hier insbesondere den souveränen Umgang mit „opferschützenden“ Instituten wie etwa der Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; der Videovernehmung gem. § 247 a StPO sowie der Videoübertragung zum abwesenden Angeklagten, § 247 StPO und der audio-visuellen Aufzeichnung der Belastungsaussage
|
© 2012 Sexualstrafrecht Mannheim: Sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Kinderpornographie, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Exhibitionismus
powered by MANNHEIMS-WEB & MANNHEIMS-WEBDESIGN 2004 - 2010