Sexualstrafrecht Mannheim

Zum Bereich des Sexualstrafrechts zählen insbesondere Tatbestände wie

sexuelle Nötigung,

sexueller Missbrauch,

Vergewaltigung,

Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger,

sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen,

Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie sowie

Exhibitionismus; §§ 174 – 183 StGB.

Aufgrund der Sensibilität der Materie ergeben sich hier weitreichende besondere Anforderungen an die Verteidigung
 

 
 

© 2012 Sexualstrafrecht Mannheim: Sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Kinderpornographie, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Exhibitionismus

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