Sprechzeiten

Damit Sie in unserem Büro keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie um die vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer
Rufnummer 0621 33 58 358.

Selbstverständlich können Sie uns auch gerne eine email schicken, in der Sie Ihren Fall kurz vorstellen.

Auch stehen wir unseren Mandanten bei Bedarf –sei es in Eilfällen, für Berufstätige oder außerhalb Mannheims lebende Mandanten- auch zu sehr flexiblen Terminen, etwa am späteren Abend, den Wochenenden oder auch Feiertagen zu einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Selbstverständlich kommen wir auch zu unseren Mandanten in deren Büro oder persönliches Umfeld, sofern diesen der Weg in die Kanzlei nicht möglich ist.

24 h-Notruf

In Notfällen–etwa im Falle einer Durchsuchung oder vorläufigen Festnahme- bieten wir unseren Mandanten eine jederzeitige Erreichbarkeit unter der
Rufnummer 0172 730 37 73.

Deshalb: scheuen Sie sich nicht, wenn Sie oder Ihr Angehöriger von einer Verhaftung und/ oder Durchsuchung überrascht werden. Denn: häufig verfügt die Staatsanwaltschaft über einen enormen Ermittlungsvorsprung, indem sie ermittelt, ohne dass der Beschuldiger hiervon etwas mitbekam. 

Entgegen weitläufiger Ansicht darf Schweigen nie negativ ausgelegt werden, und Aussagen ins Blaue hinein und Aktenkenntnis sollten unbedingt vermieden werden. Aufgrund falscher Versprechungen vernehmungstaktisch gut geschulter Ermittler sind sie jedoch die Regel und lassen sich viele Beschuldigte dazu verleiten. Rufen Sie uns rechtzeitig an, so wissen wir dies zu verhindern.

Auch bei Durchsuchungen gilt bis zu unserem Eintreffen:
Vermeiden Sie bitte in jedem Fall Spontanäußerungen.
Geben Sie Zufallsfunde bitte nur nach telefonischer Rücksprache mit uns heraus

 
 

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